| Neuerungen 2012 - Pfändungsschutzkonto |
| Mittwoch, den 04. Januar 2012 um 17:00 Uhr |
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(TK) Marienberg - Das neue Pfändungsschutzkonto (“P-Konto“) soll Schuldnern einen unbürokratischen Weg bieten, am Wirtschaftsleben teilzunehmen. Während einer Kontopfändung verbleibt dann den Betroffenen ein unpfändbarer Teil der Einkünfte, über den sie weiter verfügen können. Zugleich laufen aber die bisherigen Regeln zum Pfändungsschutz nach der Zivilprozessordnung aus. Geldinstitute und Verbraucherschützer mahnen Betroffene, spätestens zum Jahresende die Einrichtung eines „P-Kontos“ zu beantragen. Diese Konten sind allerdings wegen des höheren Verwaltungsaufwands häufig teurer als ein normales Girokonto. Die für die Einrichtung notwendigen Bescheinigungen können von vielen Stellen ausgefertigt werden. Der geschützte Grundfreibetrag wurde zum 1. Juli auf 1028,89 Euro monatlich je Person angehoben. Hat der Kontoinhaber Unterhaltspflichten gegenüber Kindern, einen Ehepartner oder einer geschiedenen Ehegattin, erhöht sich dieser Betrag für die erste Person um 387,22 Euro; für die zweite bis fünfte Person kommen jeweils weitere 215,73 Euro hinzu. |